Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertrag

Ihr Vertragspartner ist die Fahrschule Alper GmbH. Der Vertrag tritt mit der Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach erfolgreichem Bestehen der praktischen Prüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, Ihnen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung anzubieten, die den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.

Der Abschluss des Ausbildungsvertrags garantiert jedoch nicht den Erhalt des Führerausweises, insbesondere wenn der Fahrschüler die praktische Prüfung zu früh absolvieren möchte.

2. Fahrstunden

Eine Fahrstunde (Fahrlektion) dauert 50 Minuten und umfasst Begrüssung, Lernzielvermittlung, Instruktionen, praktisches Fahren, Abschlussbesprechung und Terminvereinbarung.

Bitte bringen Sie zu jeder Fahrstunde einen gültigen Lernfahrausweis mit und legen Sie diesen vor Beginn vor. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Lektion mit Kostenfolge abgesagt.

Ein geeignetes Schuhwerk ist obligatorisch (keine Flip-Flops, hohen Absätze, Stiefel mit dicken Sohlen etc.). Falls im Lernfahrausweis die Auflage 01 eingetragen ist, sind Brille oder Kontaktlinsen ebenfalls verpflichtend.

Stornierungen: Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden (ein Arbeitstag) im Voraus abgesagt werden (Sonn- und Feiertage ausgeschlossen), andernfalls werden sie verrechnet. Absagen per SMS oder E-Mail gelten nur als bestätigt, wenn Sie von uns eine Bestätigung erhalten. Spätere Absagen oder Nichterscheinen gehen zu Ihren Lasten, unabhängig vom Grund. Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest innerhalb von 48 Stunden vorgelegt werden. Telefonisch ausgestellte Atteste werden nicht akzeptiert.

3. Preise, Abonnemente und Zahlungen

Fahrlektionen sind direkt zu Beginn oder unmittelbar nach der Lektion zu bezahlen.

Abonnemente gelten als vergünstigte Fahrstunden und werden nur bei Vorauszahlung gewährt. Nicht genutzte Fahrstunden eines Abonnements werden nach bestandener Führerprüfung zurückerstattet. Dabei wird auf das nächstkleinere Abonnement zurückgerechnet, und ein eventueller Differenzbetrag wird ausgezahlt. Abonnemente sind zwei Jahre gültig.

Die Preise sind jederzeit auf unserer Website einsehbar. Wir behalten uns das Recht vor, diese ohne Vorankündigung zu ändern.

Nicht bezahlte Fahrstunden müssen spätestens am Prüfungstag beglichen werden. Andernfalls wird die Prüfungsbegleitung verweigert. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Fahrschüler.

Zahlungsverzug tritt ohne weiteres ein, wenn Rechnungen nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollständig beglichen werden. Pro Mahnung wird eine Gebühr von CHF 30.– erhoben.

4. Administrations- und Versicherungspauschale

Die Administrations- und Versicherungspauschale ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung zu bezahlen. Für Probelektionen entfällt diese Pauschale.

In der Pauschale sind administrative Dienstleistungen (z. B. Prüfungsanmeldungen, Abwicklung mit Behörden) sowie ein erhöhtes Risiko für Haftpflicht- und Kaskoversicherung während der Ausbildung enthalten. Ein allfälliger Selbstbehalt ist ausgeschlossen. Die Pauschale beträgt einmalig CHF 85.– und ist nicht rückerstattbar. Sie gilt für maximal ein Jahr und nur für die Dauer der entsprechenden Kategorie.

5. Datenschutz

Die Fahrschule Alper GmbH ist berechtigt, Personaldaten der Fahrschüler zu speichern und an datenschutzkonform beauftragte Dritte (z. B. Buchhaltung, Versicherungen) weiterzugeben. Fotos, die während der Ausbildung gemacht werden, dürfen für unsere Website, Facebook-Seiten und Werbematerialien verwendet werden.

Bei missbräuchlichen Anmeldungen werden die Kurs- oder Fahrstundenkosten vollumfänglich in Rechnung gestellt. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

6. Zufriedenheitsgarantie

Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Wir bieten eine 100% Zufriedenheitsgarantie auf die zuletzt absolvierte Fahrstunde. Sollte diese nicht Ihren Erwartungen entsprechen, wird die Gebühr vollständig zurückerstattet.

Rückerstattungen gelten ausschliesslich für die letzte Fahrstunde. Administrations- und Versicherungspauschalen sowie frühere Lektionen sind davon ausgeschlossen.